Wertverlust von Dieselfahrzeugen im Dieselskandal

Der Dieselskandal – er bedroht die Zukunft der Diesel-Technologie und sorgt für schlechte Laune bei Millionen von Diesel-Besitzern, die sich um die Qualität und die Werterhaltung von Fahrzeugen der deutschen Hersteller VW, AUDI, PORSCHE, MERCEDES und BMW sorgen. HAHN Rechtsanwälte hat sich als Anwalt der Autofahrer zum Thema “Wertverlust Diesel” klar auf der Seite von privaten und gewerblichen Diesel-Nutzern positioniert und bietet betroffenen Opfern ein kostenloses Erstgespräch zum Thema Abgasskandal an.

Handeln Sie innerhalb der Gewährleistungspflicht oder setzen Sie bei älteren Fahrzeugen Ihre Ansprüche gegenüber den Herstellern durch, die sich durch illegale Softwaremanipulationen gegen ihre eigenen Kunden verschworen haben.

Besitzer von Dieselfahrzeugen, welche eine illegale Abschalteinrichtung haben müssen neben dem Wertverlust auch die Stilllegung ihres Autos fürchten. Der Diesel Wertverlust beruht dabei auf dem Dieselskandal und den Fahrverboten.

Wertverlust bei Dieselfahrzeugen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal

Umfragen zeigen, dass Dieselfahrzeuge im Rahmen des durch VW bekannt gewordenen Abgasskandals erheblich an Wert verloren haben. Direkt nach Ausbruch des VW Diesel-Skandals Ende 2015 und in den Folgejahren brach der Dieselmarkt regelrecht ein. Viele Händler nahmen gar keine gebrauchten Diesel-PKW mehr in Zahlung und wenn, mussten sie mit sehr langen Standzeiten und Verkäufen der Diesel-Gebrauchtwagen unter Wert rechnen. Verbraucher hatten das Vertrauen in den Diesel verloren und wendeten sich eher Benzinern oder gar E-Autos zu. Im Laufe der Zeit stabilisierte sich der Preisverfall zwar etwas, doch noch immer leiden Diesel Fahrzeuge unter Wertverlust.

Der Wertverlust bei Dieselfahrzegen basiert auf verschiedenen Gründen. Zunächst sank das Unteresse und Vertrauen an und in Diesel im Zuge des Abgasskandals generell. Das Kraftfahrt-Bundesamt entdeckte in dutzenden Modellen von zahlreichen deutschen Herstellern unzulässige Abschalteinrichtungen. Das betraf Euro 4, Euro 5 und auch Euro 6 Diesel. Die betroffenen Autos wurden zurückgerufen und müssen ein Software-Update bekommen. Speziell sind die Wertverluste unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Langzeitfolgen der Software-Updates unklar sind, bzw. viele Diesel-Fahrer bereits von negativen Erfahrungen und erhöhten Reparaturkosten berichten. Wer kauft schon ein Auto, bei dem damit gerechnet werden muss, dass in Zukunft aufgrund des Software-Updates hohe Kosten für Reparaturen anfallen werden. Diesel, deren Halter sich bisher geweigert haben, das Software-Update aufspielen zu lassen, sind dagegen von einer Zwangsstilllegung bedroht. Verständlicherweise hält sich auch bei diesen Autos das Interesse der Käufer in Grenzen.

Gründe für den Diesel Wertverlust im Abgasskandal
  • Vertrauen in die Diesel von deutschen Herstellern nahm generell ab
  • Software-Update mit unklaren Langzeitfolgen und möglicherweise hohen Reparaturkosten, daher auch Wertverlust wenn Software-Update vorhanden ist
  • Ohne Software-Update droht Stilllegung des Autos, was hohen Verlust des Wertes zur Folge hat

Diesel Wertverlust aufgrund der Fahrverbote

Die Fahrverbote in Stuttgart, Hamburg, Berlin und anderen Städten tun ihr übriges. Seit 2018 wurden sie in immer mehr Städten eingeführt und noch im Laufe des Jahres 2020 sollen weitere Diesel Fahrverbote kommen. Wer in Stuttgart wohnt, will sich keinen Diesel zulegen, den er aufgrund des Fahrverbots im gesamten Stadtgebiet nicht fahren darf. In anderen Städten sind zwar nur einzelne Straßen vom Fahrverbot betroffen, doch auch hier will man sich nicht unnötig dem Stress aussetzen, Umleitungen zu fahren oder womöglich Bußgelder zu riskieren. All diese Punkte haben zum Diesel Wertverlust beigetragen.

Diesel Fahrverbote begründen sich zu großen Teilen auf Klagen der Deutschen Umwelthilfe aufgrund der Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte in deutschen Städten. Sie fordert, dass alte Diesel nachgerüstet werden und zwar nicht mit dem fragwürdigen Software-Update, sondern mit einer Hardware Nachrüstung. Das gilt für alte Diesel mit der Abgasnorm Euro 4, ebenso wie für Euro-5-Diesel. Die Diesel-Autos sollen damit deutlich sauberer gemacht werden. Auch über die Einführung einer blauen Plakette wird dabei nachgedacht. Sie könnte für alle Euro-6-Fahrzeuge gelten, die damit uneingechränkt in städtische Umweltzonen einfahren dürften. Eine Einführung einer solchen Plakette ist jedoch ungewiss. Autos, die über die Hardware Nachrüstung verfügen sind vom Fahrverbot ausgenommen, auch wenn sich die Euro-Norm der Autos dadurch nicht ändert.

Das Fahrverbot für Diesel-PKW trifft tausende von Autofahrern. In erster Linie die Anwohner, aber natürlich auch Besucher. gerade in Großstädten, wie Berlin, Hamburg oder Stuttgart können daher auch Ortsunkundige unangenehm vom Fahrverbot für Diesel und Benziner betroffen sein.

Das sagt der Handel

  • Etwa jedes zweite Autohaus bildet aufgrund der Diesel-Problematik Rückstellungen um drohende Verluste ausgleichen zu können.
  • 9 von 10 Händlern sagen, sie haben bei Dieselfahrzeugen einen höheren Beratungsaufwand.
  • Nur 21% der befragten Händler glaubt, dass die Dieselkrise bereits überwunden ist.

Quelle: Diesel-Barometer November 2019 der Deutsche Automobil Treuhand GmbH

Preisentwicklung von Diesel Fahrzeugen

  • Zwischen Januar 2018 und Februar 2019 sind die Preise für Diesel gefallen, während sie für Benziner gestiegen sind.
  • Die Preise für gebrauchte Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und Euro 5 fielen im Schnitt um gut 20%.
  • Besonders groß war der Wertverlust bei Diesel Fahrzeugen in Stuttgart, wo der Preis im Durchschnitt von über 16.000 Euro auf knapp 12.000 Euro sank – vermutlich zurückzuführen auf die Fahrverbote, die zu Januar 2019 eingeführt worden waren.

Quelle: Autoscout24

Was sagt der ADAC?

  • Zwischen Februar 2017 und Februar 2018 erfuhren Diesel einen Wertverlust und nachlassendes Interesse.
  • Während die Wertentwicklung bei Benzinern stieg, fiel sie beim Diesel von etwa 56% auf etwa 53%.
  • Bei den Nenzulassungen fiel der Dieselanteil dramatisch von über 50% auf nur noch knapp 32%.
  • Auch das Interesse der Autokäufer ließ nach. Bei der Online-Suche machten Diesel zuletzt nur noch 17% aus, während es ein Jahr zuvor noch 27% waren.

Quelle: ADAC

Wertverluste im Dieselskandal müssen Sie nicht hinnehmen

Verbraucher sind vielfältig vom Abgasskandal betroffen. Im Grundsatz geht es um Schäden, Mängel und Ansprüche, die bei der Wahl der juristischen Mittel differenziert betrachtet werden müssen.

Rückgabeanspruch innerhalb der Gewährleistung
Fahrer von Diesel-PKW, die vor weniger als zwei Jahren gekauft wurden, können einen mangelfreien PKW verlangen. Hierbei gehen sie gegen den Händler vor, der das Fahrzeug verkauft hat.

Schadenersatz bei Wertverlust

Neben den oben genannten Gewährleistungsansprüchen bestehen darüber hinaus Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Hersteller der Diesel-Motoren, zum Beispiel der VW AG, der Audi AG oder der Daimler AG.

Die Ansprüche beruhen darauf, dass diese Hersteller systematisch ihre Kunden getäuscht haben, indem sie Motoren mit illegalen Abschaltvorrichtungen hergestellt und in den Verkehr gebracht haben. Gerade diese Diesel-Autos, bei denen eine solche unzulässige Abschalteinrichtung nachgewiesen und die infolgedessen zurückgerufen worden sind, leiden in besonderem Maße unter einem Wertverlust. Diese Autos tragen den „Makel“ des Dieselskandals und sind nur mit sehr hohen Abschlägen auf den regulären Marktwert verkäuflich. Verantwortlich hierfür sind die Hersteller gegen die ein Anspruch auf Grundlage von Paragraf 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht.

Das Gesetz spricht hier von einer „vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung“. Der Anspruch berechtigt zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, d. h. die Hersteller müssen den ursprünglich gezahlten Kaufpreis ersetzen. Der Kunde als Anspruchsinhaber muss sich dabei eventuell einen pauschalen Nutzungsersatz anrechnen lassen für die Kilometer, die er tatsächlich das Auto genutzt hat. Diese Pauschale ist im Vergleich zum tatsächlichen Wertverlust des Diesel-PKW aber recht niedrig, sodass sich ein großer wirtschaftlicher Vorteil für den Kunden ergeben kann.

Widerruf von Autokrediten
Sollte bei einem Diesel-PKW eine illegale Abschaltvorrichtung nicht nachweisbar sein, so gibt es noch eine weitere Möglichkeit, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Ist ein Fahrzeug finanziert worden und wurde die Finanzierung vom Verkäufer angeboten, so bilden der Kaufvertrag und der Finanzierungsvertrag (Darlehensvertrag) eine sogenannte wirtschaftliche Einheit. Nahezu 90% aller in diesem Zusammenhang ausgegebenen Pkw-Darlehen weisen nach unseren Prüfungen Rechtsfehler auf. Die Darlehensverträge können deshalb nach wie vor widerrufen werden, wenn es sich um einen Privatkauf handelt. Aufgrund der wirtschaftlichen Einheit mit dem Kaufvertrag, gilt dieser automatisch auch als widerrufen. Der Vorteil ist, dass das Darlehen nun nicht mehr zurückbezahlt werden muss. Es muss lediglich der Pkw zurückgegeben werden und der Kunde wird von allen Verbindlichkeiten aus dem Darlehen unmittelbar befreit. Darüber hinaus sind eine etwaig geleistete Anzahlung und sämtliche bisher gezahlten Darlehensraten an den Kunden zu erstatten. Bei Darlehen ab 2014 ist sogar streitig, ob überhaupt ein Nutzungswertersatz gezahlt werden muss. Im Optimalfall kann das Fahrzeug also zurückgegeben werden, ohne jedweden Wertverlust. Der Kunde ist das Fahrzeug dann praktisch „gratis“ gefahren.

Wertverlust im Dieselskandal – Nutzungsersatz berechnen

Der wirtschaftliche Vorteil einer juristischen Rückabwicklung des Kaufs liegt regelmäßig in der Differenz zwischen dem pauschalen Nutzungsersatz der nach Rechtsprechung bei Rückabwicklung zu zahlen ist und dem Wertverlust des (Gebraucht-) Fahrzeugs. Der Nutzungsersatz ist regelmäßig viel geringer als der Wertverlust. Ausnahmen können sich nur bei Fahrzeugen mit sehr hoher Laufleistung jenseits der 200.000 KM ergeben. Aber Achtung: Nicht der Kilometerstand des Fahrzeugs zählt, sondern es zählen nur die Kilometer, die der jeweilige Besitzer seit dem Erwerb des Fahrzeugs selbst gefahren ist. Erwirbt man also zum Beispiel einen Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von 100.000 km und fährt weitere 50.000 km, so stehen auf dem Tacho zwar 150.000 km, einen Nutzungsersatz muss man sich aber nur für die selbst gefahrenen 50.000 km anrechnen lassen. Und dieser Nutzungsersatz wird selbstverständlich auch nur auf den tatsächlichen Preis berechnet, den man bezahlt hat und nicht etwa auf den Neuwagenpreis. So liegt auch hier der Nutzungsersatz regelmäßig deutlich unter dem effektiven Wertverlust.

Der Nutzungsersatz berechnet sich in der Regel nach einer einfachen Formel. Der vom Käufer ursprünglich bezahlte Kaufpreis wird mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern multipliziert und durch einen Wert zwischen 200.000 und 500.000 KM (die maximale Laufleistung je nach Fahrzeug) geteilt. Bei einer Laufleistung von zum Beispiel 60.000 km und einer geschätzten Gesamtlaufleistung von 300.000 KM müsste man sich also 20 % des ursprünglich gezahlten Kaufpreises als Nutzungsersatz anrechnen lassen. Wie hoch ihr konkreter Anspruch ist, rechnen wir für Sie gerne im Rahmen der kostenfreien Erstberatung aus. Anhand des Marktwerts des Diesel-Autos kann dann der wirtschaftliche Vorteil einer Schadensersatzforderung sehr genau bestimmt werden.